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Betriebskonzept

Betriebskonzept für die Windmühle Labbus

Zielsetzung des Mühlenverein Labbus e.V. ist gemäß Satzung:


"... die Erhaltung , die Restaurierung , die Pflege und die Förderung der denkmalgeschützten Windmühle in Labbus bei Sulingen. Die Windmühle als Kulturgut soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden… Dazu gehört besonders auch die Pflege und Präsentation des mit dem Mühlenwesen verbundenen Brauchtums z. B. im Rahmen von Mühlen- und Denkmaltagen, Mühlenführungen um Einblicke in den kulturhistorisch bedeutsamen Mühlenbetrieb zu vermitteln." 


Bauphase 1 der Mühlenrestaurierung (Restaurierung der Mühlenkappe) wurde im April 2020 abgeschlossen. Bauphase 2, die Anbringung der Mühlenflügel und Galerie, wird voraussichtlich bis Mitte 2022 beendet sein. Die parallel verlaufende Bauphase 3 beinhaltet die Überholung und Instandsetzung der Mühlentechnik und ist bereits zu etwa 80% abgeschlossen. In absehbarer Zeit wird sich die Mühle als dreh- und betriebsfähiges Kultur- und Industriedenkmal vorstellen.


Finanziert wird das Restaurierungsprojekt, neben vereinseigenen Mitteln und privaten Spenden, unter anderem durch Fördergelder von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Europäischen Fond für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Bingo-Lotto Umweltsstiftung und der Stadt Sulingen.


Zur Umsetzung unseres Ziels sind folgende Maßnahmen vorgesehen:


  • Es werden weiterhin Führungen für kleinere, wie auch größere Gruppen angeboten, sowohl im Voraus geplant wie auch auf spontane Nachfrage. Unsere fachkundigen Müller und Müllerinnen begleiten dabei die Interessierten durch die Mühle und vermitteln die Geschichte und die Technik besuchergerecht.


 

  • Schaubetrieb mit der Herstellung der für diese Mühle authentischen Produkte mit Windkraft und nach den früher üblichen Vorgehensweisen. Die angedachte Produktionsmenge beläuft sich auf ca. 4-8 Tonnen jährlich. Diese Menge ist ausreichend, um die Produktionsabläufe in der Mühle mit den vom Wind angetriebenen Maschinen demonstrieren zu können und erlebbar zu machen. 

 

  • Für diese Mühle typische und für die Bevölkerung einstmals bedeutende Produkte wie Tierfutter (vorzugsweise Kleintierfutter), Backschrot und Vollkornmehl werden erstellt und an Kleinkundschaft, Besucher, Nachbarn und Wohlgesonnene abgegeben. Dabei werden die Erfordernisse der Gemeinnützigkeit berücksichtigt.


  • Durch diese Maßnahmen erfüllt der Mühlenverein die Bedingungen, die Anerkennung der „Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen“ als lebendiges kulturelles Erbe beantragen zu können. Die Handwerksmüllerei wurde Anfang Dezember 2018 vom Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusminister-konferenz als immaterielles Kulturerbe der Menschheit gewürdigt und ins bundesweite Verzeichnis der UNESCO aufgenommen. Die Mühle Labbus wäre die einzige Windmühle im Landkreis Diepholz, die durch die UNESCO anerkannt ist. 

 

 

  • Das regelmäßige Drehenlassen der Mühlenflügel bei günstigem Wind ist auch außerhalb der regelmäßigen Öffnungsterminen vorgesehen, auch wenn die Mühle gerade nicht produziert oder anderweitig vorgeführt wird. Dies zieht Besucher an, bereichert das Stadtbild und hilft vor allem Standschäden an der Mühlentechnik zu vermeiden.

 

  • Um den Windbetrieb sicher gewährleisten zu können und zur Vermeidung von technischen Schäden und Sturmschäden durch Luftwirbel und Böen wird die Grünpflege auf dem Gelände den Bedürfnissen entsprechend angepasst.

 

  • Die Mühle soll Schulklassen und Kindergärten zum Thema „vom Korn zum Brot“ oder im Rahmen des Geschichts- oder Technikunterrichts vorgeführt werden. 

 

  • Die Mühle soll als Lehrmühle bei der Ausbildung ehrenamtlicher Müller dienen, z.B. im Rahmen des Kurses “Freiwillige*r Müller*rin” der Mühlenvereinigung Niedersachsen Bremen mit der Volkshochschule Landkreis Diepholz sowie von weiteren Bildungsträgern. Durch die künftige Betriebsfähigkeit der für historische Mühlen außergewöhnlich vielseitigen technischen Einrichtung stellt die Mühle für die Müllerlehrlinge einen ausgezeichneten Lehrbetrieb dar.

 

  • Auch standesamtliche Trauungen sollen in dem Trauzimmer der Mühle weiterhin stattfinden. Bei günstigem Wind kann die Mühle dabei drehen. Die Mühle präsentiert sich auch hierdurch als wertvolles Kulturgut; der Mühlenbetrieb wird durch die Trauungen nicht eingeschränkt.

 

  • Das jährlich veranstaltete Mühlenfest an Pfingstmontag im Rahmen des deutschen Mühlentages findet weiterhin statt. Durch Mühlenvorführungen, Bewirtung, Oldtimerausstellung, Kulturangebot und Bauern- und Kunsthandwerkermarkt sollen Besucher und Aussteller nach Sulingen und an die Mühle gelockt werden. Die regelmäßige Teilnahme am Tag des offenen Denkmals am zweiten Sonntag im September ist ebenfalls geplant.

 

Eine stehende Mühle ist eine tote Mühle. Daher streben wir, getreu unserem Motto ,,frischer Wind für die Windmühle Labbus“, eine lebendige, zugängliche Mühle an, die der Öffentlichkeit generationsübergreifend die Gelegenheit bietet,

das traditionelle Müllerhandwerk, die technische Entwicklung, die landwirtschaftliche Geschichte und die nachhaltige Denkmalpflege hautnah zu erleben. 

Pfingstmontag, 1. Juni 2020, Deutscher Mühlentag

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